Wahlausschreibung
Im Jahr 2025 ist es nun wieder soweit und bei der Wasserwacht Bayern finden die Neuwahlen der Ortsgruppenleitungen statt.
Die Ortsgruppenleitungder Wasserwacht Ortsgruppe Eltmann hat den Wahltermin festgelegt und schreibt gem. § 20, Abs. 1, Ordnung WW die Wahl für die Ortsgruppenleitung aus.
Datum: 01.02.2025
Ort: Rettungswache Eltmann, großer Lehrsaal
Zeit: 10:00 Uhr
Gemäß § 9 Abs. 4 BRK-Satzung i.V.m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.
Wahlvorschläge können während der Wahlversammlung (Mitgliederversammlung der Ortsgruppe) schriftlich oder mündlich erfolgen.
Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Ordnung WW)
- Vorsitzender der Ortsgruppe Eltmann
- Stellvertretender der Ortsgruppe Eltmann
- Technischer Leiter der Ortsgruppe Eltmann
- Jugendleiter der Ortsgruppe Eltmann
- Stellvertretender Jugendleiter der Ortsgruppe Eltmann
Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.
Wahlen in der Wasserwacht-Jugend
nach § 7 der WW-Jugendordnung
Gewählt werden:
- Jugendleiter
- stellvertretende Jugendleiter
Mindestalter jeweils 18 Jahre
Wer darf wählen?
„Jugendleiter und stellvertretende Jugendleiter der Ortsgruppe werden von den
Jungmitgliedern von 6 bis 16 Jahren, den Gruppenleitern und zwei amtierenden
stimmberechtigten Jugendleitern der Ortsgruppe gewählt. Vorschlagsberechtigt
sind die Wahlberechtigten. (§ 7 Abs. 2 Jugendordnung)“
Veröffentlichungsdatum der Wahlausschreibung: Eltmann, den 12.01.2025